High Altitude Ballooning
HAB steht für High Altitude Ballooning, ein Hobby oder vielmehr eine Passion von angefressenen Ballonpionieren. HAB-Missionen sind aus Gründen der Durchführbarkeit für Privatpersonen immer unbemannt. Meistens wird eine Film- oder Fotokamera in die Stratosphäre (30'000 Meter über Boden und höher) gebracht, um dort Aufnahmen zu machen. Es können aber auch wissenschaftliche Daten erhoben werden.
Eine High Altitude Ballooning mission verläuft nach folgendem Schema: - eine Box (Raumkapsel) mit der Nutzlast wird an einen mit Ballongas (Helium) gefüllten Wetterballon gehängt. - der Ballon steigt, da Helium leichter als Luft ist, im Idealfall bis in mittlere Stratosphäre (über 30'000m) auf. - während der Ballon steigt, dehnt sich das Helium im Ballon aufgrund des sinkenden Luftdruckes immer weiter aus. - obwohl aus unglaublich dehnbarem Latex hergestellt, erreicht der Ballon irgendwann seine maximale Ausdehnung und platzt. - ohne den Auftrieb des Wetterballons fällt die Box aufgrund der Gravitation wieder zurück auf die Erde. - ein Fallschirm bremst den freien Fall der Box soweit ab, dass diese den Aufprall auf den Erdboden unbeschadet übersteht. - wird der GPS-Tracker nun angerufen, sendet er eine SMS mit den Lande-Koordinaten und die Bergung kann beginnen. Bild ob.; Der Ballon wird beim Platzen in kleine Stücke zerrissen |
Natürlich ist es möglich, auch andere elektronische Komponenten wie Funkpeilsender, GPS-Logger und eine CPU mit Sensoren (Luftdruck-, Temperatur-, UV-Strahlunssensoren, etc.) oder gleich mehrere Kameras in die Raumkapsel einzubauen.
Jede HAB-Mission birgt ein gewisses Risiko des Scheiterns. Sorgfältige Planung und gründliche Vorbereitung verhindern böse Überraschungen und grosse Enttäuschung. Es kann aber trotz bester Planung immer etwas schiefgehen, Fehler unterlaufen auch den alten Hasen. Nur wer aus seinen Fehlern lernt, die Mängel behebt und die HAB-Mission wiederholt, wird beim zweiten Versuch Erfolg haben!
Wer HAB betreibt, darf nicht vergessen, dass der Luftraum über der Schweiz (und anderen Ländern) von vielen staatlichen und zivilen Institutionen genutzt wird. Der internationale Luftverkehr, Sport- und Segelflieger und auch unsere stolze kleine Luftwaffe sind im helvetischen Luftraum unterwegs. Rechte und Pflichten sind durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) festgelegt und rechtsverbindlich. HAB-Wetterballone fallen unter die Weisung für Freiballone.
Auch allfällige Funkübertragungen oder -verbindungen können je nach Frequenz oder Sendeleistung bewilligungspflichtig sein. Nähere Informationen dazu sind auf der Homepage des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) erhältlich.